Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss (= Wettabschluss) anerkennt. Im Falle von Unterschieden der deutschen Version der Wettbestimmungen und Versionen in anderen Sprachen gilt die deutsche Fassung als maßgeblich.
An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde (nachfolgend „User“) als Vertragsparteien beteiligt. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettverbot. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.
Der User erklärt
dass er beim Abschluss einer Wette oder bei der Teilnahme an einem Spiel dass dafür erforderliche Mindestalter gemäß dem entsprechenden nationalen Rechtssystems erreicht hat und über die nötige Rechtsfähigkeit verfügt. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt eine Ausweisleistung zu verlangen.
vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben.
dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.
nicht auf Wettkämpfe zu wetten, an denen der User beteiligt ist (z.B. als teilnehmender Athlet, Eigentümer, Trainer oder Funktionär eines teilnehmenden Clubs, etc.)
Im Falle einer Verletzung einer dieser Bestimmungen behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Auszahlung jeglicher Gewinne und der bereits eingezahlten Wetteinsätze zu verweigern sowie die Wetten zu stornieren. Dabei ist nicht relevant, zu welchem Zeitpunkt der Buchmacher die Verletzung der eben genannten Regeln feststellt.
Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wetteinsätzen ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.
Der Buchmacher ist ebenfalls berechtigt, Teile des Wettangebots ohne Angabe von Gründen zu entfernen.
Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebots zustande.
Eine Wette ist abgeschlossen, wenn sie vom Buchmacher bestätigt wurde und im Kundenkonto bei den „offenen Wetten“ oder bei den „ abgeschlossenen Wetten“ aufscheint.
Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus Schreib-, Rechen-, Quoten oder sonstige Fehler jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu berichtigen.
Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler.
Des Weiteren übernimmt der Buchmacher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte von Informationsdiensten z.B. per Mail, etc.
Ebenfalls erfolgen Angaben in Statistiken, Tabellen, Live-Scores sowie Zwischenstände in Livewetten ohne Gewähr.
Der Buchmacher ist nicht verpflichtet, falls eine Mannschaft Ihr Heimrecht verliert oder ein Spiel auf neutralem Platz stattfindet, dies anzuzeigen.
Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.
Kunden müssen ihre Wetten als Einzelpersonen abschließen. Sollten mehrere User versuchen, organisiert dieselben Wetten mehrfach abzuschließen, hat der Buchmacher das Recht, jederzeit diese Wetten zu stornieren.
Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.
Hat der Buchmacher einen Wettschein ausgefolgt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen.
Werden Wettscheine nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung.
Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 45 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten.
In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis vorlegt.
Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.
Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Buchmachers zuständig
In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:
Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B. vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten.
Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympische Spiele, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen „am grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.
Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird.
Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:
Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup – Aufstiegswette) vereinbart.
Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z.B. zwei Baseballspiele) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sonderregelung für Livewetten: Alle Wetten, die entschieden sind (d.h. das Ergebnis der jeweiligen Tippart steht bereits fest) sind gültig und werden entsprechend ausgewertet, ungeachtet eines nachfolgenden Abbruchs des Ereignisses/Turniers zu einem beliebigen Zeitpunkt.
Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt.
Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
Werden mehrere Wettereignisse kombiniert („Kombinationswette“) gilt folgendes:
Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 13 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 13 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.
Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 13 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 13 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.
Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 13 b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 13 b sinngemäß.
Gewinnermittlung: Bei Wetten mit fixen Quoten errechnet sich der Gewinn aus der Multiplikation des Einsatzes mit der fixen Quote.
Auszahlung: Gewinne werden nur bis zur Höhe der Gewinnlimits ausgezahlt. Wird eine Wette platziert, deren Auszahlungsbetrag das Gewinnlimit übersteigt, ist der Buchmacher nicht für den überschüssigen Betrag haftbar. In diesem Fall werden die Auszahlungen der Gewinne reduziert.
Gewinnlimits:
Für Sportwetten gelten die folgenden Limits:
Gewinnlimit pro User und Woche: EUR 50.000.- oder der adäquate Betrag jeder anderen Währung.
Gewinnlimit pro User und Wette: EUR 20.000,- oder der adäquate Betrag jeder anderen Währung.
Sollte sich herausstellen, dass ein User mehrere Konten eröffnet hat, um diese Gewinnlimits zu umgehen, behält sich der Buchmacher das Recht vor, einen entsprechenden Anteil dieser Wetten zu stornieren, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornos.
Wenn ein User mehrere gleiche Wetten abschließt (auch eine Kombination von Einzel- und Kombiwetten), deren Gesamtgewinn die angeführten Limits übersteigen, behält sich der Buchmacher ebenfalls das recht vor, einen entsprechenden Anteil dieser Wetten zu stornieren, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornos.
Livewetten:
Livewetten werden vor und während eines Ereignisses auf einer eigenen Livewetten-Plattform angeboten. Die Quoten werden ständig dem Spielverlauf entsprechend angepasst.
Livewetten werden mit einer vom Buchmacher eingestellten Verzögerung Live-Delay), in der Regel 10 Sekunden oder weniger, angeboten.
Der User hat die Möglichkeit, Quotenänderungen während des Live-Delays zu akzeptieren.
Dies ermöglicht eine einfachere Livewetten-Abgabe.
Die Einstellungsmöglichkeit findet jeder User unter dem Menüpunkt -> „Mein Konto“ -> „Stammdaten“.
Die Gewinnermittlung der Livewetten erfolgt nach den allgemein gültigen Regeln dieser Wettbestimmungen, insbesondere der im Punkt 14 angeführten Regeln.
Der Buchmacher kann nicht garantieren, dass die reguläre Spielzeit einer Veranstaltung der „normalen“ oder üblichen Spielzeit der jeweiligen Sportart entspricht ( z.B. für Jugendspiele oder Freundschaftsspiele ).
Abweichende Spielzeiten werden vom Buchmacher bekannt gegeben, sofern diese Information für den Buchmacher verfügbar ist. In jedem Fall bleiben alle Wetten unter Anwendung aller üblichen Wettbestimmungen gültig.
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Allgemeinen Wettbestimmungen vorzunehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich bezüglich der derzeit gültigen Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten.